Steuer in Europa

Steuerwettbewerb in der EU

Es gibt kaum eine Art Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union, die mehr ausgeprägt ist, als der Kampf um die Unternehmenssteuern. So geht es seit Jahren darum, den Wettlauf der Steuersenkungen nach unten hin zu stoppen. In den alten Ländern der EU sanken die durchschnittlichen Unternehmenssteuersätze von guten 38 auf rund 29 Prozent. Dies zwischen einer Zeit von 1997 bis 2007. Sämtliche Länder, die der EU binnen dieser Zeit beigetreten sind, sanken ihre Steuern sogar noch weiter, kaum vergleichbar mit irgendwelchen anderen Ländern dieser Erde. Im Durchschnitt fielen die Steuern von 32 auf 19 Prozent. Sämtliche, politische Bemühungen, diesen Kurven irgendwie vorzubeugen scheiterten. Doch warum ist gerade der Steuerwettbewerb innerhalb der EU so bedeutend?

Gründe für die Steuerwettbewerbe der EU

Forscher konnten für dieses Phänomen zwei wesentliche Gründe nennen. So seien die fortgeschrittene Integration der Märkte und die Osterweiterung zu nennen. Auf einem gemeinsamen, europäischen Markt gibt es eigentlich kaum noch Hürden, welche dem Verkauf von Produkten irgendwie im Weg stehen würde.

Gewinne können ohne großartige Probleme innerhalb der EU Länder transferiert werden, auch gibt es kein Wechselkursrisiko, dank einheitlicher Euro-Währung der einzelnen Mitgliedsländer. Klar also, dass Unternehmen in der EU stark daran interessiert sind, ihre Gewinne dorthin zu verschieben, wo die kleinsten Steuersätze anfallen. Ganz zum Ärgernis der Politik, welche die Unternehmen dahingehend motivieren muss, im jeweiligen Land zu bleiben.

Freuen können sich dagegen grenzübergreifend arbeitende Steuerberater. Einige wie dieser grenzübergreifend arbeitende Steuerberater aus Österreich ist speziell auf solche Fälle spezialisiert.

Dank der Erweiterung der EU sind innerhalb der letzten Jahre auch kleine und ärmere Staaten der EU beigetreten. Sie haben nun bessere Chancen mit Niedrigsteuersätzen Investoren anzulocken. Große und wohlhabende Länder profitieren davon nicht wirklich, müssen sie sich doch diesen Gegebenheiten entsprechend anpassen. Die Folge: Eine Senkung der Unternehmenssteuer und ein schlechtes Geschäft. Investoren bringen den ärmeren Ländern nicht nur Geld, sondern auch technisches Know-How und natürlich gut bezahlte Arbeitsplätze mit.

Und was ist mit der Steuerharmonisierung?

Erst seit den 1990er Jahren kam erstmals das Thema der Unternehmensbesteuerung auf die europäische Tagesordnung, sodass 1997 sogar eine Art Verhaltenscodex geschaffen wurde. Mit eher weniger Erfolg, wie man am Beispiel der irischen Regierung feststellen musste. Sie schafften die Ausnahmebesteuerung für Produktionsbetriebe und Finanzdienstleister ab und senken den Standardsteuersatz für Unternehmen gleichzeitig auf 12,5 Prozent.

Immer wieder wird die europäische Rechtsprechung hinzugezogen, diverse Streitigkeiten landen immer mehr vor dem Europäischen Gerichtshof. So muss dieser natürlich die Interesser der Unternehmen und die wirtschaftlichen Interessen der Staaten berücksichtigen und gegeneinander abwägen. Doch auch hier ist der Staat nicht wirklich immer der Begünstigte bei Streitigkeiten – im Gegenteil! Von 23 Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes gingen ganze 19 Fälle zu Gunsten der Unternehmen aus. Inzwischen tendiert der EuGH aber dazu, die wirtschaftlichen Freiheiten noch höher zu bewerten. Damit hat der Europäische Gerichtshof den Steuerwettbewerb eher angetrieben, als dass er dagegen steuern würde.

Ist ein Ende des Steuerwettbewerbes in Sicht?

Möglicherweise ja, wie der französische Finanzminister Bruno Le Maire jetzt verkünden lies. Auch er sieht die Harmonisierung der Unternehmenssteuer als fundamentales, sehr wichtiges Thema in Europa an. Paris und Berlin wollen nun mit gutem Beispiel vorangehen und weitere Mitstreiter heranziehen, um dieses fundamentale Thema aufleben zu lassen. So soll eine Arbeitsgruppe bis zum Juli Vorschläge erarbeiten und diese dem deutsch-französischen Ministerrat vorstellen. Doch bedeutet Harmonisierung wirklich, dass dem Steuerwettbewerb einfach so ein Ende gesetzt werden kann?

Momentan geht es nur um die Angleichung der Körperschaftssteuer und um eine transparentere, vergleichbarere Berechnungsgrundlage. Dadurch wäre es möglich, den Steuersatz im Falle einer Senkung anzupassen, bzw. zu erhöhen. Doch genau gegen diesen Ansatz wehren sich bislang die Deutschen und Franzosen. Als weiterer Plan kann die Aufteilung nach Kapital, Lohnsumme oder Mitarbeiterzahl genannt werden, der jedoch ebenfalls nicht für Jubelschreie der besser dastehenden Staaten sorgt.

Und wozu die Pläne, wenn die Staaten letztendlich doch selbst über die Höhe der Steuer frei entscheiden dürfen? Generell wird es nicht mehr werden, als eine gegenseitige Annäherung, was zwangsläufig immer weiter der Fall sein wird.

 

Schreibe einen Kommentar