Filesharing

Abmahnung aufgrund von Filesharing

Werden urheberrechtliche Dateien, beispielsweise Software, Musik oder Filme, im Internet von A nach B übertragen, so nennt man dieses Vorgehen Filesharing. Leider ist Filesharing innerhalb der letzten Jahre zu einer gängigen Möglichkeit geworden, um an diverse Daten zu kommen. In den meisten Fällen ist Filesharing natürlich rechtswidrig und strafbar. Immerhin geht es um Urheberrechtsverletzungen von geschützten Werken. Dies können aktuelle Kinofilme sein oder Musik, für dessen Erwerb nicht bezahlt wurde. Zum Tausch der Daten werden meist spezielle Programme installiert und als Tauschbörsen-Software bezeichnet. Die Funktion dabei ist relativ einfach und simple in der Durchführung. Geschütztes Material kann schließlich zigfach verteilt, verkauft und vervielfältigt werden. Ein Teufelskreislauf, gegen den das Rechtssystem nur schwer anzukommen scheint.

Abmahnungen im Urheberrecht – sind auch Sie betroffen?

Aktuell scheint es eine richtige Welle von Abmahnungen zu geben. Bilder, Texte oder geschützte Videos aus dem Internet stehen den Abmahnungen gegenüber und warten auf Gerechtigkeit. Doch wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren? Meist steht auf diesen der Hinweis, Filme, Musikstücke, Software oder Computerspiele in Tauschbörsen wie BitTorrent, Direct Connect, Vuze, Emule oder Edonkey illegal gedownloadet zu haben. Als User und Empfänger der Abmahnung steht man nun unter der Anschuldigung, an diesen illegalen Tauschgeschäften teilgenommen zu haben. Gefordert wird meist auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, hinzu kommen Geldstrafen und Androhungen bei Nichtzahlung. In einigen Fällen wird auch angeboten, die Sache via. Pauschbetrag erledigen zu können. Allerdings sollten Empfänger eines solchen Schreibens vorsichtig sein, wenn solche Angebote unterbreitet werden. Auch sollte man nicht direkt in Panik verfallen und stur erledigen, was gefordert wird.

Geklaute Bilder aus dem Netz

Auch die Verwendung von Fotos oder Bildern wird im Internet gerne einmal abgemahnt. Dabei müsste jedem klar sein, dass man nicht einfach irgendwelche Bilder aus dem Netz kopieren und zu eigenen Zwecken veröffentlichen darf. Technisch betrachtet können geklaute Bilder nämlich ziemlich einfach ausfindig gemacht werden und eine Abmahnung wäre in diesen Fällen sogar gerechtfertigt. Vor allem wenn aufgrund dieser Bilder ein Produkt verkauft oder beworben wird. Leider darf man sich an dieser Stelle nicht immer auf diverse Agenturen für Bilder im Internet verlassen. Viele Portale, welche Bilder zu einem günstigen Preis anbieten, haben die Bilder geklaut. Der Bilderklau ist leider ein sehr großes Thema im Netz und wird streng geahndet. Besser also, man macht eigene Bilder und verwendet diese.

Warum man im Internet nicht tun kann was man will

Nein, das Internet ist kein rechtsfreier Raum und Sie können nicht machen was Sie wollen. Geistiges Eigentum bleibt auch dann rechtlich bestehen, wenn es im Internet veröffentlicht wurde. Dies beginnt bereits beim Kopieren eines einfachen Textes. Der Verfasser des Textes, und mag er noch so unbedeutend sein, kann sich bei einem Text-Klau auf sein Urheberrecht berufen. Auch Fotos, welche nachweisbar geklaut oder kopiert wurden, fallen unter den Schutz des geistigen Eigentums.

Leider ist dies heutzutage Gang und Gäbe, sodass viele Internetseitenbetreiber einfach Texte ähnlicher Seiten übernehmen. Dies ist für den Urheber meist mit Schaden verbunden, denn auch Google straft doppelte Texte im Netz ab und schluckt die Seiten unter Umständen weit nach hinten. Wer sich im Internet wehren will, der muss zunächst abmahnen, kann im weiteren Verlauf einen Rechtsanwalt hinzuziehen. In dieser muss die Aufforderung klar hervorgehen, dass der Dieb den Klau unterlassen soll und die Urheberrechtsverletzung beseitigen muss.

Abmahnungen ernst nehmen!

Nein, bei Datenklau oder anderen Urheberrechtsverletzungen handelt es sich nicht um Bagatelle, sondern um wirkliche Straftaten. Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert, der kann mit einer einstweiligen Verfügung gegen ihn rechnen. Hierfür fallen nun erhebliche Kosten durch Klageverfahren an. Sogar strafrechtliche Ermittlungsverfahren können in anderen Fällen durchaus eingeleitet werden, wer Pech hat, der bekommt die Vorladung durch Staatsanwaltschaft und Polizei.

Und trotzdem müssen Abgemahnte nicht direkt in Panik verfallen und alles unterzeichnen, was ins per Post ins Haus flattert. Bei Unsicherheiten  und für den individuellen Fall helfen spezialisierte Rechtsanwälte sicher gerne.

 

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