Limited in England gründen

Gründung einer Limited

Wenn davon die Rede ist, eine Limited zu gründen, ist dabei die Existenzgründung eines Unternehmens gemeint, wobei der Begriff eine mögliche Rechtsform darstellt. Möglicherweise ist Ihnen auch das Kürzel Ltd. geläufig. Die Limited gehört zu den Kapitalgesellschaften, allerdings ist das Mindeststartkapital im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften recht gering. Aufgrund der allgemeinen Haftungsbeschränkungen und dem geringen Startkapital war die englische Limited ursprünglich eine gute Alternative der GmbH gegenüber. Auch heute stellt sie noch eine flexible und internationale Kapitalgesellschaft dar, wobei die Gesellschafter nur in der Höhe ihrer eigenen Einlage haftbar gemacht werden können. Eine vergleichbare deutsche Rechtsform ist in der Unternehmensgesellschaft, der UG, begründet.

Limited gründen – Unterschiede zu anderen Kapital- und Personengesellschaften

Wer eine Limited gründen möchte, der muss diese nicht notariell beglaubigen lassen, was beispielsweise einen Unterschied zur GmbH darstellt. Wichtig ist, dass eine Anmeldung der Limited im englischen Unternehmensregister erfolgt. Die Büroadresse muss dafür zwingend in England bestehen. Die Anmeldung hierfür übernehmen diverse Dienstleister gegen relativ hohe Gebühren im dreistelligen Bereich. Wer sein Unternehmen in Deutschland hat, der muss sich an zusätzliche Anmeldepflichten halten. Hierfür ist die Handelsregisteranmeldung inklusive notarieller Beglaubigung notwendig, ebenso wie die klassische Gewerbeanmeldung. Als weitere Voraussetzung für die Gründung einer Limited ist die korrekte Namensgebung. Dieser ist zwar generell frei wählbar, der Begriff Limited muss allerdings genannt sein.

Steuern und Rechte bei der Limited

Sämtliche Jahresabschlüsse müssen nach englischem Recht erstellt werden, wobei hier Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden sollten. Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht sind strafbar und können entsprechend geahndet werden. Wer seinen Sitz in Deutschland hat, der zahlt auch in Deutschland Steuern, nicht in England. Auch entstehen dem Unternehmen die üblichen Beiträge der IHK.

Vor- und Nachteile der Limited-Gründung

Die Gründung einer Limited ist einfach und kostengünstiger im Vergleich zur GmbH. Doch ganz so rosig und simple ist es dennoch nicht. Zwar wird der Gesellschaftervertrag in einfacher Form ohne einen Notar anerkannt, dennoch muss dieser nach englischem Recht und in dessen Sprache verfasst werden. Wer also an den Notargebühren sparen möchte, der muss sich vorab über die eventuellen Rechtsberatungskosten klar werden.

Ein etwas größerer Vorteil liegt im Mindestkapital von nur einem Pfund. Im Vergleich dazu verlangt die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Wer also schlichtweg kein Geld in eine GmbH stecken kann, der kann von der Limited profitieren. Dies ist jedoch nicht immer ein Vorteil, beispielsweise dann, wenn es um die Kreditwürdigkeit Banken gegenüber geht. So wirkt sich aufgrund des geringen Mindestkapitals diese eher nachteilig aus, da es nicht wirklich vorhanden ist. Auch kommt es häufig vor, dass die Rechtsform Limited in Deutschland weniger gut akzeptiert wird.

Die kurze Gründungsdauer von vielleicht maximal 2 Wochen ist gegenüber einer GmbH mit drei Monaten schon der einfachere Weg. In sehr schnellen Fällen ist die Limited innerhalb 24 Stunden ins Leben gerufen. Auch die Funktion des Geschäftsführers und der Gesellschafter können gleichzeitig besetzt werden und müssen nicht getrennt erfolgen. Dadurch, dass nur wenig Eigenkapital im Unternehmen steckt, meist also nicht mehr als ein Pfund, haftet das Unternehmen ausschließlich mit diesem einen Pfund. Ein sehr großer Vorteil im Falle einer Pleite. Viele übersehen an dieser Stelle jedoch auch die strengen englischen Publizitätspflichten. Dies wird bei der Erstellung der Jahresabschlüsse oder des Geschäftsberichtes deutlich, welche immer in englischer Sprache ausgestellt werden müssen. Wer dagegen verstößt, der riskiert hohe Geldstrafen und eine Löschung aus dem Register.

Wer eine Limited gründet, der muss  mit jährlich anfallenden Kosten rechnen. Vor allem für die Vertretung und die Postadresse der Limited in England.

Die Limited – was Sie unbedingt wissen sollten!

Wer sich noch unschlüssig bei seiner Rechtsform für das eigene Unternehmen ist, der wird sich möglicherweise an eine Gründungsagentur wenden. Sollte man Ihnen dann das Limited Paket regelrecht als perfekte Alternative zu überhaupt allem verkaufen wollen – Finger weg! Wer eine Limited gründen möchte, der sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Die englischen Rechtsformen, die Sprache und hohen Anforderungen an Geschäftsberichte und Jahresabschlusserklärungen sind nicht ohne und führen gegebenenfalls zu richtigen Problemen und vor allem Kosten.

Wichtig ist, sich einen vertrauenswürdigen Betreuer an die Seite zu stellen, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt. Dieses verändert sich laufend und ständig, sodass Dinge die vor 3 Jahren völlig okay waren, heute bestraft werden. Wer hier also nicht über das notwendige Fachwissen verfügt, der kann mit seiner Limited schnell in die Steuer-Stolper-Falle geraten.

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass einige Banken in Deutschland oder Österreich keine Konten für eine Limited eröffnen wollen. Wer also eine bestimmte Bank bevorzugt, der sollte vor Gründung nachfragen und sich gegebenenfalls noch einmal von seinem Bankberater auf den aktuellen Stand bringen lassen.

Wer sich aufgrund einer Treuhand-Gründung die Limited auserwählt hat, der hat seit dem Jahr 2016 auch hier Pech. Sämtliche UK-Limited-Gesellschaften werden auf einer frei zugänglichen Datenbank veröffentlicht, sodass die tatsächlichen Eigentümer nicht länger verschleiert werden können.

Ein Postfach, viele Unternehmen

Ihr persönlicher Registersitz befindet sich womöglich in einem Registered Office, bei dem sämtliche Gesellschaften auch gemeldet sind. Soll heißen, dass Sie sich Ihre Adresse mit zig weiteren Gesellschaften teilen und damit Teil einer Briefkastengesellschaft sind.

Bilanzübertrag in England einreichen nicht vergessen

Wer denkt er hätte sonst nichts weiter mit England zu tun, der irrt. Jährlich muss eine Mini-Bilanz in England eingereicht werden, außerdem eine Ansässigkeitsbescheinigung des eigenen Finanzamtes. Dies natürlich alles auf Englisch. Ruhende Abschlüsse sind übrigens nicht zulässig, es muss die Bilanz der Niederlassung in das englische Format GAAP übertragen werden.

Die Limited Gründung ernst nehmen

Wer einfach nur Geld sparen möchte und von den gängigen Rechtsformen nichts hält, der sollte sich nicht trotzig in eine Limited stürzen. Dies kann unter Umständen weitreichend Folgen haben. Umsonst gibt es bekanntlich auch nichts, sodass auch die Limited Kosten verursacht. Zwar ist die Gründung einfacher und geht schneller vonstatten, allerdings müssen steuerliche und haftungsrechtliche Grundlagen bekannt sein. Umfangreiche Beratungen durch Rechtsanwälte und Fachleute sind wirklich anzuraten, denn die Limited ist keine Rechtsform, mit der österreichische oder deutsche Unternehmen gut vertraut sind.

Ein ganz klares „Ja“ zur Limited fällt aber vor allem dann, wenn die eigenen Geschäfte nicht nur im eigenen Land, sondern wirklich international getätigt werden. Möglich, dass Geschäfte tatsächlich zum Teil in England, Österreich oder Irland ausgeübt werden. An dieser Stelle kann die Limited wirklich Steuervorteile ergeben, wobei hierfür natürlich unbedingt deutsche und englische Steuerexperten hinzugezogen werden sollten.

Die Alternative: US Corporation, Inc.

Nicht für jedes Unternehmen ist die englische Ltd. die erste Wahl. Abgesehen von dem teilweise schlechten Ruf innerhalb der Bevölkerung, unterliegt eine englische Limited auch den Rechtsvorschriften und den Publikationsauflagen des britischen Rechts (Bilanz und Geschäftsberichte). Das kann für Laien recht kompliziert sein und so manch ein Steuerberater hat hier schon das Handtuch geschmissen.

Die Corporation in den USA unterliegt solchen Formvorschriften nicht. Ist die Corp. nur in Europa tätig, reicht eine jährliche Jahresmeldung, was den meisten Geschäftsführern sehr entgegen kommt.

Zur Gründung einer Corporation empfehlen wir einen kurzen Aufenthalt vor Ort (z.B. in Florida). Am besten organisiert man sich ein ESTA-Visum und sucht sich dann einen kompetenten Anwalt, der die Gründung einer Corporation nach amerikanischem Recht begleitet. Die ganze Angelegenheit dauert in der Regel nur wenige Tage.

 

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