Wie Vermögen ausgebaut und geschützt werden kann

Es scheint einleuchtend: Wer Vermögen sein Eigen nennt, ist tunlichst bemüht, dieses zu erhalten oder zu vermehren. In Zeiten der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen sich besser Situierte neue Möglichkeiten einfallen lassen, um ihren Reichtum zu vergrößern.

An diesem Punkt kommt die Vermögensverwaltung, das sogenannte Asset-Management, ins Spiel. Dahinter verbirgt sich eine Finanzdienstleistung, die sich konkret mit dem Finanzvermögen befasst. Ein definierter Vermögensverwalter, eine Bank oder ein spezieller Dienstleister trifft dabei unter anderem (Finanz-)Anlageentscheidungen für die Kunden. Unterscheiden muss man zwischen institutionellen (beispielsweise Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Stiftungen) und privaten Anlegern. Eine Statistik aus dem Jahr 2015 zeigt, dass von den zehn größten Vermögensverwaltern für den institutionellen Sektor acht aus den USA stammten. Nur die deutsche Allianz Group (Rang vier) und die französische AXA Group (Rang acht) konnten die US-amerikanische Phalanx teilweise aufbrechen. Ein wenig anders sieht die Situation bei der Vermögensverwaltung für Private aus. Hier nahm die schweizerische UBS Wealth Management im Jahr 2016 den Thron ein, gefolgt von drei US-Firmen (Bank of America, Morgan Stanley, Wells Fargo), der kanadischen RBC Wealth Management und dahinter mit der Credit Suisse erneut ein Anbieter aus der Schweiz.

Wandel in Asset-Management-Branche durch Digitalisierung

Dass die zunehmende Digitalisierung auch einen Einfluss auf die Asset-Management-Industrie, wurde in den Beiträgen am Swiss Asset Management Day 2018 mehr als verdeutlicht. Demnach werden bis 2025 rund 90.000 von 300.000 Arbeitsplätzen weltweit in diesem Geschäftszweig aufgrund der künstlichen Intelligenz (AI – Artificial Intelligence) verschwinden. Dazu passend ist auch die Veröffentlichung von Preqin, einer Datenquelle für die Finanzindustrie, dass 40 Prozent der in 2016 emittierten Hedge-Fonds ihre Investitionsentscheidungen basierend auf Computermodellen oder Algorithmen trafen. Ergänzend stellte eine Barclays-Studie im Jahr 2017 fest, dass 62 Prozent der Hedge-Fonds-Manager „Machine-Learning“ einsetzen. In diesem Bereich rückt also der Faktor Mensch immer mehr in den Hintergrund. Für Francoise-Serge Lhabitan, CEO und CIO Kedge Capital, zeigt sich außerdem, dass Hedge-Fonds-Manager beim Ertrag, abzüglich der Gebühren, meist nur Durchschnitt sind. Der Grund liegt darin, dass viele Asset-Manager zu klein sind, um aufwändige AI-Strategien in ihren Anlageprozess einzubauen. Zahlen untermauern dies: 56,8 Prozent der Hedge-Fonds verwalten weniger als 10 Millionen US-Dollar, und 83,3 Prozent der Vermögen befinden sich in den Händen von lediglich 7,4 Prozent der Asset-Manager. Gerade der Faktor Mensch bilden im Spiel auf den globalen Finanzmärkten einen Schwachpunkt: Die Märkte folgen keinen starren Regeln und nicht selten handelt ein Marktteilnehmer irrational. Aus diesem Grund, so der Tenor der Experten, können passive und systematische Investmentstrategien von Maschinen besser umgesetzt werden. Manche Hedge-Fonds machen sich diesen Umstand bereit zunutze: So werden zum Beispiel Hypothekardaten mit Kreditkarten- und Autokreditdaten verglichen, um Investment-Ideen zu verifizieren.

Dass es der Asset-Management-Branche zunehmend an den Kragen geht, darauf verweist auch die Beratungsfirma Casey Quirk. In einer Studie wurden die Geschäfte von 95 Asset-Managern mit einem insgesamt verwalteten Vermögen von 37.000 Milliarden Dollar zwischen den Jahren 2014 und 2017 untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass nur noch jedes vierte Unternehmen profitables Wachstum aufweist. Ein Drittel der untersuchten Firmen schrumpfen ungebremst und 44 Prozent der Fondsgesellschaften investieren zwar ins Geschäft, allerdings ohne spürbare Wirkung. Auch das Umfeld wird zunehmend unberechenbarer: Seit dem Ende der Finanzkrise befindet sich der Aktienmarkt im steten Aufschwung, die Frage ist allerdings wie lange noch? Seit März 2009 bis in die Gegenwart punktet der sogenannte langjährige Bullenmarkt nach wie vor mit einer Topperformance. Er ist der zweitlängste seit den 1970er-Jahren und aktuell der drittstärkste. Für Hans-Jörg Naumer von Allianz Global Investors ist es zwar verständlich, dass Anleger nach einer langen Phase des Hochs unruhig werden und ein Ende des Bullenmarktes befürchten. „Aber Bullenmärkte sterben nicht an Altersschwäche. Sie sterben an einem Ende des Konjunkturaufschwungs oder durch eine zu straff werdende oder überraschend straffe Geldpolitik“, erklärt der Experte. Allerdings mehren sich auch Stimmen aus der Branche, die einen Einbruch in den nächsten Jahren befürchten. Dann könnten die strukturellen Defizite in der Fondsbranche noch stärker zu Tage treten und Gewinner gibt es dann nur mehr wenige.

Wie sich Vermögen schützen lässt

Neben der Vermögensverwaltung rücken auch der Vermögensschutz und der Schutz vor Gläubigern (Asset Protection) in den Fokus der finanziell besser Aufgestellten. Denn während es für Klein-, Normal und auch Gutverdiener immer schwieriger wird, dem Fiskus zu entrinnen, wird es für Reiche immer einfacher, ihr Vermögen zu schützen. Und das erscheint auf den ersten Blick gar nicht so schwierig. Denn das Vermögen kann beispielsweise durch optimale Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern geschützt werden. Durch die Gründung einer GmbH, einer Stiftung oder LLP (Limited Liability Partnership – Personengesellschaft nach britischem/US-amerikanischen Recht) für Freiberufler kann das Privatvermögen auch vor den Zugriffen von Gläubigern geschützt werden. Auch die Verschiebung von Vermögen innerhalb der Familie durch Schenkungen oder güterrechtliche Regelungen können dazu beitragen, das Vermögen zu erhalten. Allerdings, und das überrascht nicht wirklich, werden diese Möglichkeiten von der Rechtsordnung nicht gerade wohlwollend quittiert. Aus diesem Grund bestehen gewisse Risiken bei Vermögensschutzmaßnahmen, die entweder das Strafgesetzbuch oder das Bürgerliche Gesetzbuch tangieren.

In vielen Ländern beliebt: die GmbH

Jedoch zurück zu den möglichen Optionen des Vermögensschutzes. Mit der deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wurde 1892 die weltweit erste Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft geschaffen. Seit damals wurden in zahlreichen Staaten auf dem ganzen Erdball vergleichbare Gesellschaftsformen geschaffen. In Deutschland gibt es seit 2008 eine Sonderform der GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), auch „Mini-GmbH“ genannt, die über ein reduziertes Stammkapital und einige Sonderregelungen verfügt. Der wesentliche Vorteil einer GmbH liegt darin, dass diese nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, aber nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter haftet. Das Stammkapital einer GmbH ist in Deutschland mit 25.000 Euro festgelegt, in Österreich liegt dieser Wert bei 35.000 Euro. Allerdings gibt es der Alpenrepublik sogenannte Gründungsprivilegien. Im Gesellschaftsvertrag kann festgelegt werden, dass die gründungsprivilegierten Stammeinlagen auf 10.000 Euro reduziert werden können. Davon sind nur die Hälfte, also 5.000 Euro, sofort in bar einzuzahlen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal zehn Jahre. In Deutschland gibt es mit der Unternehmergesellschaft (UG) ebenfalls eine „Light-Variante“ der GmbH. Diese hat sich 2008 als Alternative zu der immer stärker nach Deutschland vordringenden nicht börsennotierten britischen Limited entwickelt, die in weiterer Folge als mögliche Rechtsform fast vom Markt verdrängt worden ist. Für die Gründung einer UG braucht es ein Stammkapital von lediglich einem Euro. GmbH unterliegen prinzipiell einer Reihe an Steuerpflichten: Körperschafts-, Kapitalertrags-, Gewerbe- und Umsatzsteuer müssen abgeführt werden. Der größte Vorteil besteht jedoch darin, dass bei Insolvenz oder Konkurs der oder die Gesellschafter nicht mit Privatvermögen für ausständige Gelder haften.

Vielzahl an möglichen Stiftungen

Kapital kann aber auch in Stiftungen „geparkt“ werden. Das Wort Stiftung beschreibt in Deutschland eine Vermögensmasse, mit dieser ein vom Stifter festgelegter Zweck verfolgt wird. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und jedem legalen Zweck errichtet werden. In der Bundesrepublik können rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, Unternehmensverbundene Stiftungen, Unternehmensstiftungen und nicht rechtsfähige Stiftungen/Treuhandstiftungen unterschieden werden. Der wesentliche Vorteil einer Stiftung liegt in der Steuerbegünstigung, die allerdings das Finanzamt aufgrund eines diesbezüglichen Antrags anerkennen muss. Generell sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen von den meisten Steuern befreit. Sinnvoll sind beispielsweise Familienstiftungen für Unternehmen, in denen die Betriebsnachfolge noch nicht geregelt ist oder die Geschicke der Firma durch familienfremde Manager erfolgt. Weitere Vorteile dieser unternehmensverbundenen Familienstiftung liegen in der Zurückweisung von Haftungsrisiken sowie Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen und in der Minimierung wirtschaftlicher „Störfaktoren“ (Mitbestimmung oder Gefahr einer feindlichen Unternehmensübernahme).

LLP als Möglichkeit für Freiberufler

Für Freiberufler ist die Rechtsform der LLP (Limited Liability Partnership) eine sinnvolle Option. Diese Personengesellschaft ist mit einer deutschen Kommanditgesellschaft ohne Vollhaftung zu vergleichen. Sie unterscheidet sich von der LLC (Limited Liability Company) darin, dass die Mitglieder (Gesellschafter gibt es keine) die Geschäftsführung direkt ausüben können. Die LLP benötigt kein Stammkapital, unterliegt nicht dem Gesellschaftsrecht, und ihre Mitglieder haften beschränkt. Diese Gesellschaftsform findet man häufig bei Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Architekten.

Zweiklassengesellschaft vor dem Fiskus

Auf der anderen Seite werden Steuerpflichtige vom Privatmann über den kleinen bis zum mittleren Unternehmen immer transparenter. Diese Transparenz, vor allem auch hinsichtlich Kontobewegungen, Einkünfte von Arbeit- oder Auftraggebern, Abgaben oder Leistungen von Sozialversicherungen, sorgt dafür, dass es dem Otto Normalverbraucher kaum möglich ist, etwas am Fiskus vorbeizuschleusen. Für die Vermögenden gibt es da schon andere Möglichkeiten: Sie wenden sich an Asset-Protection-Spezialisten, welche die Vermögenswerte ihrer finanziell potenten Klientel in internationalen Konstrukten aus Stiftungen, Briefkastenfirmen und Beteiligungsgesellschaften „parken“. Der Fiskus verliert aufgrund der Dynamik dieser Systeme rasch den Überblick, gibt oftmals zu schnell klein bei und hält sich lieber an den braven, kleinen Steuerzahler. Die Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit sind zahlreiche – Panama Papers oder Paradise Papers zu gängigen Schlagwörtern geworden. Und vor allem wissen jene, die gerne auf diverse Konstrukte zurückgreifen, dass nicht nur die Mühlen der Finanzbeamten, sondern auch jene der Justiz langsam mahlen. Vor allem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Steuerdelikten gestaltet sich oftmals schwierig – und langwierig. Ein idealer Nährboden für Verschleierungstaktiken.

Deutschland bei Vermögen nur Mittelmaß

Betrachtet man Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat, so befinden sich die Bundesbürger beim Finanzvermögen lediglich im europäischen Mittelfeld. Mit einem Finanzvermögen gemessen am Bruttoinlandsprodukt von 183,4 Prozent nimmt man im europäischen Vergleich den zwölften Rang ein. In Front liegen die Schweizer mit 371,1 Prozent, gefolgt von den Niederlanden mit 332,5 Prozent und Großbritannien mit 329,3 Prozent. Im EU-Schnitt stehen 227,1 Prozent zu Buche, in der Eurozone 214,1 Prozent. In Summe beträgt das Finanzvermögen (Giro- oder Tagesgeldkonten, Aktienanlagen, Lebensversicherungen, Fonds, …) 5,8 Billionen Euro. Die dargelegten Zahlen aus dem Jahr 2016 sind einfach erklärt: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist die Quote der Wohneigentumsbesitzer in der Bundesrepublik vergleichsweise gering. Im Gegensatz leben gerade in den südlichen Euro-Ländern mehr Menschen in einem Haushalt als in Deutschland. Beide Punkte wirken sich negativ auf die Statistik auf. Wirft man einen Blick auf die Vermögensverteilung, so gehen Schätzungen davon aus, dass rund 1,2 Millionen Millionäre in Deutschland leben, das entspricht 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Da es oftmals – getreu dem Motto „Schweigen ist Gold“ – schwierig ist, valide Aussagen über den Vermögensstand zu treffen, können in Folge nur vage Vermutungen getroffen werden. Einer DIW-Studie aus 2015 folgend hält das oberste Prozent rund ein Drittel des Vermögens, die oberen zehn Prozent sogar schon 60 Prozent. Am anderen Ende der Skala besitzt die ärmere Hälfte der Bevölkerung gerade einmal 2,5 Prozent des Gesamtvermögens. Ein wichtiger Treiber dieser Ungleichheit ist das Vererben. Während im Jahr 1990 in Deutschland 60 Milliarden Euro vererbt wurden, waren es 2010 bereits 220 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum sind die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer schwächer gestiegen – von 1,5 auf 4,4 Milliarden Euro.

Jene, die über einen gewissen Wohlstand verfügen, erhöhen ihr Vermögen kontinuierlich. Bis Ende 2017 ist das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um knapp fünf Prozent auf 5,857 Billionen Euro gestiegen. Damit nimmt die größte Volkswirtschaft in der EU den zweiten Platz in der Union ein, hinter Großbritannien mit 7,5 Billionen Euro. Investitionen in Aktien und Investmentfonds nehmen laut Deutscher Bundesbank zwar weiterhin zu, die Präferenz der privaten Haushalte für „liquide und risikoarme Anlagen“ ist aber ebenso ungebrochen. Abzüglich der Schulden hat sich das Nettogeldvermögen der privaten Haushalte im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr davor um 5,7 Prozent auf 4,131 Billiarden Euro erhöht.

Hohe Aktienquote

Gegenwärtig bietet der Aktienmarkt eine Vielzahl guter und sinnvoller Möglichkeiten, um Vermögen aufzubauen. Im Vorjahr hat die Zahl der Aktionäre und Besitzer von Aktienfonds in Deutschland ein neues Zehnjahres-Hoch erreicht. In Summe besaßen rund 10 Millionen Bundesbürger, das entspricht 15,7 Prozent der Bevölkerung, Aktien oder Aktienfonds. Damit hat die Anzahl der Aktienanleger wieder einen vergleichbaren Wert wie vor der Finanzkrise erreicht, heißt es in einem Bericht des Deutschen Aktieninstituts. Allerdings gingen die Aktionärsquoten in den alten und neuen Bundesländern weiter auseinander. In den alten Bundesländern nahm die Anzahl der Aktienbesitzer um 12,9 Prozent zu, in den neuen Bundesländern mit einer Steigerung von 7,8 Prozent hingegen deutlich langsamer. Der Anteil der Aktienbesitzer beträgt in Ostdeutschland 11,2 Prozent der Bevölkerung, im „Westen“ 16,9 Prozent. Wenig überraschend ist die Verteilung nach dem Haushaltseinkommen der Aktienbesitzer: Etwa vier Millionen Aktienbesitzer verfügen über ein Nettohaushaltseinkommen von über 4.000 Euro im Monat, in dieser Kategorie hält jede/r Dritte Aktien und/oder Aktienfonds. 2,6 Millionen Aktienbesitzer entfallen auf jenen Teil der Bevölkerung, der ein monatliches Haushaltseinkommen zwischen 3.000 und 4.000 Euro verfügt. Mit sinkendem Einkommen sinkt auch die Zahl der Aktionäre: In der Kategorie zwischen 2.000 und 3.000 Euro monatlich halten 13,1 Prozent Aktien, unterhalb von 2.000 Euro sind es nur mehr 5,9 Prozent.

 

 

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