Was tut der Strafrechtsanwalt?

Das deutsche Strafrecht wird durch den Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“ oder auf Lateinisch „in duio pro reo“ geleitet. Der Strafrechtsanwalt kennt Ihr Recht als Mandant in diesem Zusammenhang genau. Er ist in einer strafrechtlichen Angelegenheit der fachliche Ansprechpartner für eine angeklagte Person.

So kann der Strafrechtsanwalt auch, in für Sie als Laien scheinbar ausweglosen Situationen, wenn er nämlich einen straffällig gewordenen Menschen verteidigen muss, auch noch das Beste aus der Situation herausholen, indem er für den Mandanten eine Verteidigungsstrategie erarbeitet.

Das bedeutet für Sie, dass der Strafrechtsanwalt für Sie das mildeste Urteil oder eine Einstellung, bzw. einen Freispruch zu erwirken versucht, denn genau das ist seine Aufgabe vor Gericht.

Das Strafrecht ist ein ebenso schwieriges wie auch verzweigtes Rechtsgebiet, innerhalb dessen der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten die realistischen Prognosen auf die Rechtserfolge berücksichtigen muss.

Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger

Der Strafrechtsanwalt ist gleichermaßen ein Strafverteidiger, wie er auch die Aufgabe als Pflichtverteidigers wahrnehmen kann, wenn er dazu innerhalb eines Strafverfahrens aufgerufen wird.

Der Pflichtverteidiger als Strafrechtsanwalt hat immer dann einen Einsatz, wenn Sie als Beklagter keinen eigenen Rechtsanwalt benannt haben und innerhalb der Verfahrenssache eine Strafverteidigung gefordert ist. Das kann bereits innerhalb des Ermittlungsverfahrens der Fall sein.

Die Berufung eines Pflichtverteidigers liegt in den in § 140 StPO bezeichneten Fällen vor. So steht einem Angeklagten z.B. bei dem Vorwurf eines Verbrechens, einem drohenden Berufsverbot oder wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist, ein Pflichtverteidiger zu.
Darüber hinaus wird dieser bestellt, wenn ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird, der Angeklagte sich nicht selbst verteidigen kann oder das Verfahren so umfangreich ist, dass der Pflichtverteidiger notfalls den Wahlverteidiger ersetzen kann (sozusagen als „Backup“).

Was tut ein Strafrechtsanwalt?

Der Strafrechtsanwalt ist die Unterstützung eines Mandanten innerhalb eines Ermittlungsverfahrens und des möglicherweise darauf folgenden Prozesses.

Aufgrund seiner umfassenden Rechtskenntnisse, auf denen wiederum Erfahrung innerhalb der Strafverteidigung aufbaut, kann der Strafrechtsanwalt für Sie als Mandanten in der Regel das beste Urteil erwirken.

Beispiel Strafrechtsanwalt
Beispiel Strafrechtsanwalt

 

Für seine Arbeit als Strafrechtsanwalt muss er sich gezielt qualifizieren. Das Aufgabenfeld des Strafrechtsanwaltes ist breit gestreut und dazu gehört in erster Linie, dass er ordnungsgemäß und effektiv die Verteidigung von Ihnen als Mandanten umsetzen muss.

Weiterhin erteilt er Ihnen als Mandanten eine Rechtsberatung und unterstützt Sie darüber hinaus in allen Belangen, was die Strafrechtspflege angeht.

Das kann in der Praxis beispielsweise bedeuten, dass der Strafrechtsanwalt Ihr Rechtsbeistand ist, wenn Sie von einer Verhaftung betroffen sind oder wenn die Durchsuchung Ihrer Wohnung oder auch Ihrer Geschäftsräume sowie Ihres Fahrzeugs durch die Polizei angeordnet ist.

Der Strafrechtsanwalt hat in seiner Funktion das Recht auf eine Akteneinsicht bei der Polizei und kann basierend darauf Ihre rechtliche Lage sehr gut einschätzen und damit wiederum gemeinsam mit Ihnen als Mandant eine Verteidigungsstrategie vereinbaren. Ohne einen Anwalt für Strafrecht wäre dies nicht möglich.

Auch dann, wenn Sie sich in der Untersuchungshaft befinden, ist der Strafrechtsanwalt ein wichtiger rechtlicher Beistand, der Ihnen gegebenenfalls auch aus der Untersuchungshaft heraushelfen kann.

Dabei kann der Strafrechtsanwalt auch Ihr Rechtsbeistand sein, wenn Sie nicht Täter, sondern Opfer eines Verbrechens – beispielsweise einer Körperverletzung – geworden sind.

Der Strafrechtsanwalt als Ihr Verteidiger als Oper kann dann Beratung innerhalb der Opferhilfe leisten und Sie unterstützen.

Der Weg zum Strafrechtsanwalt

Um Strafrechtsanwalt zu werden, muss Ihr Anwalt zunächst eine juristische Ausbildung an einer Universität absolvieren. Das bedeutet die Voraussetzung eines akademischen Studiums innerhalb der Rechtswissenschaft, also Jura.

Nach Abschluss des Studiums muss der Anwalt weitere wichtige Voraussetzungen erfüllen, um sich als Ihr Strafrechtsanwalt bezeichnen zu dürfen. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt mindestens 60 strafrechtliche Fälle bearbeiten muss und darüber hinaus an mindestens 40 Haupverhandlungstagen innerhalb eines Schöffengerichts oder eines übergeordneten Gerichts teilgenommen haben muss.

Dazu muss Ihr Strafrechtsanwalt an einem sogenannten Fachanwaltslehrgang teilnehmen, der einen Umfang von 120 Stunden hat und der dann üblicherweise mit drei Klausuren abgeschlossen wird.

Zudem muss der Rechtsanwalt eine mindestens drei Jahre bestehende Zulassung innehaben und darüber hinaus über einen Zeitraum von sechs Jahren als Anwalt tätig gewesen sein, damit er durch die Rechtsanwaltskammer den Titel als Strafrechtsanwalt verliehen bekommt.