Internet-Ausfall? Diese Rechte haben Verbraucher!

In der heutigen Zeit ist das Internet für viele Menschen unverzichtbar. Es wird zum Arbeiten, Informieren, Kommunizieren und für die Freizeitgestaltung genutzt. Doch was passiert, wenn das Internet plötzlich ausfällt? Welche Rechte haben Verbraucher in diesem Fall?

Störungsmeldung beim Anbieter

Der erste Schritt, wenn das Internet ausfällt, ist die Störungsmeldung beim Anbieter. Dies kann in der Regel telefonisch, online oder über eine App erfolgen. Der Anbieter ist verpflichtet, die Störung schnellstmöglich zu beheben.

Entschädigung bei Ausfall

Verbraucher haben bei Internetausfällen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Sie richtet sich nach der Dauer des Ausfalls und muss daher nicht per Schadensersatz-Recht geklärt werden:

  • 1. Tag: keine Entschädigung
  • 2. Tag: 5 Euro
  • 3. und 4. Tag: 10 Euro pro Tag
  • ab dem 5. Tag: 20 Euro pro Tag

Die Entschädigung muss vom Anbieter unaufgefordert ausgezahlt werden. Verbraucher müssen keinen Antrag stellen.Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, eine zweiten Internet-Zugang für den Notfall zu haben. Homespot sind dabei oft eine gute Alternative. Diese mobilen Router haben meistens etwas höhere Preise als im Festnetz, können aber schnell eingesetzt werden, wenn das Internet im Kabelbereich ausfällt.

Minderung des Preises

Neben der Entschädigung haben Verbraucher auch das Recht, den Preis für ihren Internetvertrag zu mindern. Die Minderung richtet sich ebenfalls nach der Dauer des Ausfalls:

  • bis zu 10 %: bei Ausfällen bis zu 5 Tagen
  • bis zu 20 %: bei Ausfällen von 6 bis 10 Tagen
  • bis zu 50 %: bei Ausfällen von mehr als 10 Tagen

Sonderkündigungsrecht

Bei langanhaltenden oder wiederholten Internetausfällen haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass sie den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen können.

Schadensersatz

Verbrauchern steht unter Umständen auch Schadensersatz zu, wenn sie durch den Internetausfall finanzielle Einbußen erleiden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie als Selbstständige auf das Internet angewiesen sind.

Tipps für Verbraucher

  • Dokumentieren Sie den Internetausfall: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Dauer des Ausfalls.
  • Setzen Sie dem Anbieter Fristen: Setzen Sie dem Anbieter Fristen zur Behebung der Störung und zur Auszahlung der Entschädigung.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Auf den Websites der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentralen finden Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten.
  • Suchen Sie im Zweifelsfall Rechtsberatung: Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an einen Anwalt für Telekommunikationsrecht wenden.

Fazit

Verbraucher haben bei Internetausfällen verschiedene Rechte. Sie können eine Entschädigung, eine Minderung des Preises oder sogar eine Sonderkündigung verlangen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Telekommunikationsrecht wenden.