Wer seine Rechnungen nicht zahlt, muss mit Konsequenzen rechnen. Neben Mahnungen und Mahngebühren können später auch ein Brief vom Inkasso-Büro oder ein Mahnbescheid im Briefkasten landen. Letzteres geschieht im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Das können übrigens nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen einleiten und hat den großen Vorteil, dass es günstiger und schneller als eine Klage ist.
Wer kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?
Gerichtliche Mahnverfahren sind bei kleineren Summen für viele Unternehmen das Mittel der Wahl. Damit wollen sie ausstehende Rechnungsbeträge schnell und effektiv eintreiben. Dafür müssen sie nicht einmal einen Anwalt beauftragen, sondern können selbst tätig werden. Auch Verbraucher dürfen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um eine offene Forderung von einem Unternehmen oder einer anderen Privatperson geltend zu machen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Natürlich darf nicht einfach so ein Mahnverfahren ins Leben gerufen werden. Der Gläubiger muss einen berechtigten Anspruch auf das Geld und bereits eine Mahnung verschickt haben. Dadurch wird der Schuldner in Kenntnis gesetzt, dass er sich in Verzug befindet. Wenn er dann immer noch nicht zahlt, steht der Weg zum gerichtlichen Mahnverfahren offen. Darüber hinaus muss der Schuldner seinen Sitz in Deutschland haben. Wenn er sich im europäischen Ausland befindet, kann alternativ das europäische Mahnverfahren gewählt werden.
Was hat es mit einem Mahnbescheid auf sich?
Ein Mahnbescheid wird im ersten Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens verschickt. Dafür stellt der Gläubiger einen Antrag beim Gericht. Das prüft seinen Zahlungsanspruch nicht, sondern stellt den Bescheid aus und schickt ihn an den Schuldner. Deswegen ist es wichtig, dass der Mahnbescheid bei Erhalt genau überprüft wird. Die Forderung kann nämlich auch unbegründet oder zu hoch sein. Dann sollte dem Mahnbescheid widersprochen werden. Gegebenenfalls kommt es anschließend zu einem Zivilprozess. Es kann aber auch sein, dass der Gläubiger seinen Fehler erkennt und die Forderung fallen lässt oder nach unten korrigiert. Wenn der Mahnbescheid allerdings berechtigt ist, sollte der ausstehende Betrag innerhalb der genannten Frist beglichen werden.
Wie geht es nach dem Mahnbescheid weiter?
Wenn der Schuldner der Forderung nicht nachkommt, hat der Gläubiger das Recht, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Der Schuldner hat wiederum die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wenn er das tut, wird ein Zivilprozess eingeleitet. Für den Fall, dass er gar nicht reagiert, kann die Zwangsvollstreckung erwirkt werden.
Wie lässt sich ein gerichtliches Mahnverfahren verhindern?
Wer in finanzielle Schieflage gerät, ist häufig überfordert, wenn plötzlich Rechnungen und Inkasso-Briefe ins Haus flattern. Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken, ist leider die völlig falsche Strategie. Stattdessen sollten Schuldner den Kontakt zu ihren Gläubigern suchen, die Situation erklären und wenn möglich Stundungen und Ratenzahlungen vereinbaren. Nicht selten kommen einem die Gläubiger entgegen. Diese möchten schließlich vor allem ihr Geld bekommen und wissen auch, dass ein gerichtliches Mahnverfahren nur dann Erfolg hat, wenn es etwas zu holen gibt. Darüber hinaus können die folgenden Vorsichtsmaßnahmen vor der Überschuldung schützen:
- Monatliche Aus- und Eingaben überwachen und Kostenfresser eliminieren
- Nur Kredite aufnehmen, die auch bedient werden können
- Wichtige Grundversicherungen wie eine Haftpflicht- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
- Rechnungen immer zeitnah begleichen und möglichst keine Ratenzahlungen beantragen