Juristische Fallstricke beim Autoankauf oder -Verkauf

Etwas kaufen oder verkaufen findet im Alltag oft mehrmals am Tag statt, ohne dass man darüber viel nachdenkt. Etwas genauer schaut man meist dann hin, wenn es um höherwertige und teure Dinge geht. Man möchte schließlich für sein Geld auch einen entsprechenden Gegenwert bekommen. Wenn es zum Beispiel darum geht, ein Grundstück zu kaufen, muss man dafür zwingend zu einem Notar gehen. Wenn es aber darum geht, einen Gebrauchtwagen zu kaufen oder zu verkaufen, handeln dagegen oft juristische Laien (Käufer und Verkäufer) die Vertragsbedingungen aus. Es kann passieren, dass dabei interessante Formulierungen herauskommen. Mit Hilfe von irgendwelchen Einschränkungen und Klauseln wird manchmal versucht, die Verantwortung für Mängel von sich zu schieben.

All das kann sehr ärgerlich werden. Manchmal wird dabei auch ein Gang vor das Gericht nötig. Dort kann sich dann herausstellen, dass die angedeuteten Klauseln und Einschränkungen keine Substanz haben. Es sind oft auslegungsfähige Erklärungen wie beispielsweise „Bastlerauto” oder auch „Kilometerstand abgelesen“ die dazu führen können, dass jedes Jahr sehr viele Gerichtsprozesse geführt werden. Es ist die Rede davon, dass Verbraucherschützer Käufern deshalb raten, generell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Noch besser wird es aber sein, alle Fallstricke zu vermeiden, was den Vertrag sowie die Haftung angehen.

Kauf oder Verkauf bei einem professionellen und seriösen Autohändler

Wenn man ein Auto von einem seriösen und professionellen Autohändler kauft oder dort verkaufen möchte, wird es dort in der Regel besser laufen. Das wird auch beim Autoleasing der Fall sein. Man muss auch wissen, dass Autohändler (im Gegensatz zu privaten Verkäufern) eine Haftung für einen Gebrauchtwagen bei einem Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen kann. Es wird gesagt, dass ein Händler ein Jahr für Mängel am Fahrzeug haften muss, wenn diese am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei soll gelten, dass der Händler im Falle eines Zweifels beweisen muss, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte. Es kommt häufig vor, dass sich deswegen Händler mit einem Zertifikat für Gebrauchtwagen durch eine anerkannte Prüfstelle (das kann zum Beispiel der TÜV sein) absichern. Der Zustand eines Fahrzeugs wird so zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten.

Unseriöses Vorgehen von Autohändlern

Es gibt manche Autohändler, die versuchen, die Unternehmer/Verbraucher-Situation dadurch zu umgehen, indem sie eine Privatperson als Verkäufer vorschieben oder den Käufer zu einem Unternehmer zu machen. Wenn durch solche Vereinbarungen die gesetzlichen Käuferrechte beschränkt werden, sollen diese jedoch unwirksam sein. Es soll auch dann ein gewerblicher Verkauf vorliegen, wenn ein Unternehmer ein Auto nur „für einen Freund“ verkaufen will. Wenn es Mängel gibt, muss der Gewerbetreibende und nicht der bloß vorgeschobene Freund haften.

Das alles kann sich für den Laien sehr schwierig und kompliziert anhören. Einige sind vielleicht sogar verunsichert, ob sie „einfach so“ ein Fahrzeug verkaufen oder kaufen sollen. Schließlich möchte man doch nur entweder ein altes Fahrzeug für einen angemessenen Preis loswerden oder eben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zu einem fairen Preis in einem korrekten Zustand erwerben. Für manche könnte sich noch dabei die Frage stellen, ob man beim Ummelden das alte Kennzeichen behalten soll oder überhaupt darf. Gut zu wissen ist, dass man das alte Kennzeichen bei einer Ummeldung durchaus behalten und damit sogar Kosten sparen kann. Weiterführende Infos dazu findet man auch hier: https://www.autoankauf-digital.de/das-auto-ummelden-und-kennzeichen-trotzdem-behalten-funktioniert-das

Meistens wird aber ein Autokauf oder Autoverkauf glatt gehen und für alle Seiten zufriedenstellend verlaufen. Bei Unsicherheiten kann und sollte man sich aber immer professionellen Rat suchen, und zwar bevor der Kauf vollzogen wird.