Kündigungsschutz – was ist das?
Der Kündigungsschutz ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Er soll verhindern, dass Arbeitgeber willkürlich und ohne angemessene Begründung kündigen. In Deutschland gilt der Kündigungsschutz seit dem 1. Januar 1977. Seitdem müssen Arbeitgeber eine Reihe von Regeln einhalten, wenn sie kündigen wollen. Wenn ein Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet, dann bedeutet das:
> Er muss einen wichtigen Grund für die Kündigung haben
> Der Arbeitgeber muss die Kündigung schriftlich erklären > Er muss dem Arbeitnehmer Zeit und Gelegenheit geben, sich zu verteidigen
> Die Kündigung muss vorab beim Arbeitsgericht angemeldet werden Wenn ein Arbeitgeber den Kündigungsschutz nicht beachtet, dann ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitnehmer kann dann vor dem Arbeitsgericht Klage gegen die Kündigung einreichen und so seinen Job behalten.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung?
Der Kündigungsschutz soll verhindern, dass Arbeitnehmer willkürlich oder aus sachfremden Gründen gekündigt werden. Er soll sicherstellen, dass Kündigungen nur dann ausgesprochen werden, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Eine Kündigung durch Arbeitgeber ist gerechtfertigt in folgenden Szenarien:
> Ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, zum Beispiel durch Nichterfüllung der Arbeitsleistung oder Zuwiderhandlung gegen betriebliche Regeln
> Schwere Pflichtverletzungen, zum Beispiel Betrug oder Diebstahl
> Schwerwiegende Verfehlungen im Umgang mit Kollegen oder Vorgesetzten, zum Beispiel körperliche Gewalt oder sexuelle Belästigung Zu fristlosen Kündigungen kommt es, wenn der Arbeitnehmer schwere Pflichtverletzungen begangen hat oder sich in einer Krisensituation befindet, in der er die Interessen des Unternehmens schwerwiegend gefährdet.
Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kündigungsschutz?
Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Kündigungsschutz. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz und ist daher an bestimmte Bedingungen geknüpft. So haben Arbeitnehmer etwa dann keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, wenn sie
> erst seit kurzer Zeit bei dem Unternehmen beschäftigt sind
> eine Probezeit vereinbart haben
> als leitende Angestellte eingestellt sind.
Auch Arbeitnehmer, die freiwillig gekündigt haben oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln des Unternehmens beendet wurde, haben keinen Anspruch auf Kündigungsschutz.
Wie lange gilt der Kündigungsschutz?
Kündigungsschutz gibt es in Deutschland für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind. Allerdings gilt dieser Schutz nicht für jeden Arbeitnehmer. Wer beispielsweise einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder selbst kündigt, hat keinen Kündigungsschutz.
Außerdem gelten für Beamte und tarifgebundene Arbeitnehmer andere Regeln, sodass auch hier der Schutz meist nur eingeschränkt oder gar nicht besteht. In allen anderen Fällen gilt: Je mehr Beschäftigte ein Betrieb hat, desto schwieriger ist es, für den Arbeitgeber, den Kündigungsschutz zu umgehen – insbesondere dann, wenn er den betroffenen Arbeitnehmer gar nicht persönlich kennt.
Was ist bei einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung zu beachten?
Die Kündigung ist ein sensibles Thema. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihre Rechte nicht kennen und erst im Nachhinein feststellen, dass die Kündigung unwirksam war. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir die relevanten Informationen rund um das Thema Kündigungsschutz für Sie zusammengefasst.
> Eine fristlose Kündigung muss wirksame Gründe haben (z.B. Straftaten oder grobes Fehlverhalten)
> Eine ordentliche Kündigung muss mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Beendigungsdatum schriftlich erfolgen
> Für befristete Arbeitsverträge gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Kündigungsschutz haben oder unsicher sind, ob Ihre Kündigung rechtens ist, können Sie jederzeit einen Anwalt konsultieren.