Das ganze Jahr freut man sich zurecht auf seinen wohlverdienten Jahresurlaub. Gerne wird dann dafür das angesparte Geld ausgegeben, damit man es sich dafür so richtig gut gehen lassen kann. Sehr ärgerlich ist es dann nur, wenn am Reiseort Probleme auftreten, mit denen man nicht gerechnet hat. Ganz bitter ist es sicherlich, wenn man eine Reise absagen muss, weil man zu krank dafür ist. Schlimmer wird es dadurch, wenn man keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, denn dann bleibt man dummerweise auch noch auf den Kosten für die nicht angetretene Reise sitzen.
Aber es gibt natürlich auch noch andere ärgerliche Dinge, die einem während einer Reise passieren können. Wer mit dem Flugzeug verreist, wird sich nicht darüber freuen, wenn der Flug um mehrere Stunden oder sogar um einen Tag verschoben wird. Wenn man dann endlich angekommen ist, kann zu allem Übel auch noch das Gepäck verschwunden sein. Mit etwas Glück taucht es nach nicht all zu langer Zeit wieder auf und wird sogar zum Urlaubsquartier hingebracht. Wenn man allerdings Pech hat, steht man im Urlaubsort ohne Klamotten und andere wichtige Dinge da und muss sich womöglich dann mit dem Wichtigsten erst einmal eindecken. Das schmälert natürlich ordentlich das Urlaubsbudget.
Ärgernisse im Urlaub und wie man damit umgehen kann
Wenn man z.B. eine Reise nach Kreta gebucht hat und sich schon besonders auf die Insel freut, könnte man schon sehr enttäuscht sein, wenn das Apartment dort entweder viel zu klein ist oder wenn am Tag aufgrund einer Baustelle schwere Baumaschinen neben dem Quartier zugange sind. Ein Urlaubsziel, was sich nicht als so attraktiv darstellt wie es beworben wurde, ist schon recht enttäuschend. Da kann natürlich nicht immer das Land/der Ort etwas dafür. Manches ist einfach Pech (das Wetter zum Beispiel) und bei anderen Dingen kann man zumindest eine Reklamation oder sogar Schadensersatzforderungen vornehmen. Wenn es berechtige Mängel im Urlaub sind, soll man jetzt zwei Jahre dafür Zeit haben, diese zu beanstanden. Allerdings muss man schon am Urlaubsort den Mangel formal richtig beanstandet haben, damit man auch Geld zurück bekommen kann.
Vor dem Antritt einer Reise empfiehlt es sich, sehr genau zu lesen, was man von dem gebuchten Urlaub erwarten kann. Sprich, man sollte das Kleingedruckte nicht überlesen. Viele neigen bei besonderen Reiseschnäppchen dazu, einige wichtige Dinge zu übersehen. Dazu kommt, dass auch manche Reiserücktrittbedingungen deutlich schlechter ausfallen können, als bei den Pauschalreisen mancher Katalog-Anbieter. So ein besonders Reiseangebot kann durchaus attraktiv sein, aber man sollte sich Zeit beim Lesen der Details nehmen, um nicht wegen Unkenntnis enttäuscht zu werden.
Richtig reklamieren
Wenn man am Urlaubsort etwas reklamieren möchte, muss man dafür nicht gleich auf die Pauke hauen. Bei kleineren Mängeln, dass kann zum Beispiel der fehlenden Föhn sein, kann man das meist schnell und unkompliziert an der Rezeption regeln. Wer das im richtigen Ton anbringt, wird damit sicherlich auch weiter kommen. Bei größeren Mängeln sollte man auf alle Fälle nicht zögern, sondern sofort handeln. Wenn bei einer Pauschalreise nicht gehalten wird, was versprochen wurde, dann sollte man sich sofort und möglichst schriftlich darüber beschweren. Am besten man wendet sich dafür an den Vertreter des Reiseunternehmens (kann der Reiseleiter oder die Agentur sein). Auch der Veranstalter in Deutschland kann für eine Reklamation angesprochen werden. Wichtig ist immer dabei, eine Frist zu setzen, bis wann ein Mangel beseitigt werden soll und Beweise zu sammeln sowie Zeugen zu suchen.