Wer gelegentlich einfach nur ein paar alte Sachen per Kleinanzeige verkaufen möchte, muss sich keine großen Gedanken um rechtliche Fragen machen. Anders hingegen sieht es aus, wenn Produkte oder Dienstleistungen gewerblich über das Internet vertrieben werden sollen. Egal ob Haupt- oder nebenberuflich, wer im E-Commerce tätig ist, muss einige Aspekte beachten.
Rechtsform und Co.
Viele spielen mit dem Gedanken sich mit einem online-Shop eine eigene Existenz aufzubauen. Im Gegensatz zu vielen anderen Formen der Selbstständigkeit bietet der Online-Handel einen besonders einfachen Einstieg. Doch um welches Produkt oder welche Dienstleistung auch immer es sich handelt, welche über digitale Vertriebswege an den Mann bzw. die Frau gebracht werden soll – die rechtlichen Anforderungen sind immer zu beachten. Aufgrund der heute enorm einfachen Möglichkeiten einen eigenen Online-Shop zu erstellen, wächst deren Anzahl kontinuierlich. Bevor ein solcher Shop allerdings eröffnet werden kann, muss zunächst einmal die Rechtsform geklärt werden.
Zunehmende Anforderungen für gewerbliche Händler
Neben den rein formalen Anforderungen an eine Webseite müssen insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte beachtet werden. Die Datenschutzgrundverordnung hat die Situation für Online-Händler und Dienstleister nicht erleichtert, im Gegenteil, die hier raus resultierenden Pflichten sind wesentlich umfänglicher geworden. Wer also erfolgreich im Online-Geschäft operieren will, sollte sich eingehend mit der Datenschutzgrundverordnung auseinandersetzen. Um den gewachsenen Anforderungen besser Herr zu werden, können Online-Händler jedoch einige Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört zunächst einmal die konsequente Umsetzung der erforderlichen Schritte, um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen. Je nach Größe des Unternehmens kann es erforderlich sein, hier einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Warenwirtschaftssysteme erleichtern das Handling
Auch sollten in jedem Fall digitale Tools verwendet werden, um die Strukturen weitestmöglich zu optimieren. Eine große Hilfe für Online-Händler stellen beispielsweise (teils kostenlose) Warenwirtschaftssysteme wie JTL Wawi dar. Sie erleichtern gewerblichen Anbietern den Verkauf ihrer Produkte im Netz ungemein, indem viele Prozesse automatisiert werden. Gerade in der Anfangsphase eines Online-Shops oder bei einer Vergrößerung des Sortiments bleibt so mehr Zeit für die Kernbereiche des Geschäfts.
Vorsicht beim Verkauf privater Sachen
Wie bereits Eingangs geschrieben, müssen sich Privatpersonen, die hin und wieder Dinge über das Internet verkaufen kaum Gedanken, um rechtliche Aspekte machen. Anders allerdings verhält es sich, wenn ein regelmäßiger Verkauf vorliegt oder angestrebt wird. Sobald die Absicht besteht, durch den Verkauf regelmäßige Einnahmen zu generieren, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Ein weiteres Beispiel ist etwa der Verkauf eines Autos. Der Privatverkauf kann hier unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn gewisse Aspekte nicht berücksichtigt werden. Grund dafür ist, dass zwischen zwei Privatpersonen kein Konsumentenschutzrecht besteht. Das bedeutet wiederum, nach Vertragsabschluss besteht für beide Parteien kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Eine bessere Alternative ist es daher oft, seinen gebrauchten PKW an spezielle Autoankäufer, (siehe z.B. https://www.autoankauf-digital.de/ankaufgebiete/autoankauf-bochum), zu verkaufen. So ist man auch hinsichtlich anderer Sicherheiten, etwa Abwicklung und Gewährleistung auf der sicheren Seite. Besonderen Wert sollen private Verkäufer nicht nur bei großen Summen auf einen Kaufvertrag legen.