Sorgfaltspflicht von Hundehaltern

Der Hund ist als Haustier sehr beliebt und für viele Menschen ist er ein richtiges Familienmitglied, welches geliebt, umsorgt und artgerecht behandelt werden muss. Man hat als Hundehalter viel Verantwortung dem Tier gegenüber, aber natürlich auch seiner Umwelt und anderen Menschen gegenüber. Man spricht dabei von der Sorgfaltspflicht der Hundehalter.

Wenn man als Hundehalter diese Sorgfaltspflicht verletzt, geht man einige Risiken ein. Man sollte sich also für den Ernstfall absichern.

Was gehört alles zur Sorgfaltspflicht?

Als Hundehalter hat man generell sicherzustellen, dass der eigene Hund keine Gefahr für seine Umwelt ist. Das erfordert ein besonderes Maß an (richtiger) Erziehung und ebenso die passende „Verwahrung“ (Amtsdeutsch). Verwahrung bedeutet, z.B. der Einsatz von Leine und ggf. Maulkorb, die Umzäunung des Grundstücks oder die Sicherung während einer Autofahrt. Das mögen zum Teil Dinge sein, die für den Hund und seinen Besitzer nicht immer angenehm erscheinen. Sie können aber im Extremfall alle Beteiligten vor großen Schaden bewahren.

Gesetzliche Vorschriften der Bundesländer beachten

Es sind bestimmte Sicherheitsvorschriften in den Tierhaltegesetzen der Bundesländer festgelegt. Diese können beispielsweise die Leinenpflicht und das Tragen eines Maulkorbs betreffen (wann und wo beides Pflicht ist). Sogar die tierschutzkonforme Maulkorbgröße und die Leinenlänge kann hier genau geregelt sein. Man findet übrigens passende Leinen und mehr beispielsweise auf knuffelwuff.de.

Wichtige Hunde-Haftpflichtversicherung

In vielen Bundesländern ist dazu der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. So eine Versicherung ist generell wichtig, da man als Hundehalter für von seinem Hund verursachten Sach- und Personenschaden haften muss. Leider kommt es immer wieder zu tragischen Vorkommnissen, bei denen Menschen und andere Tiere zu Schaden kommen und manchmal sogar getötet werden. Es entstehen dabei nicht nur rein medizinische Kosten, sondern auch Kosten für Sachschäden, oder für Verdienstausfälle oder für die Rente bei lebenslanger Berufsunfähigkeit.

Es muss natürlich nicht, aber ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung kann ein unglückliches Missgeschick den finanziellen Ruin für den Hundehalter bedeuten. Ein Hund muss dafür noch nicht einmal direkt zubeißen. Es genügt schon, dass sich das Tier losreißt, spontan losläuft, auf eine Straße rennt und es somit zu einem Verkehrsunfall kommt.

Hundegebell kann als Ordnungswidrigkeit gelten

Ein übermäßiges Hundebellen kann als öffentliche Ruhestörung angesehen werden. Leider kommt es immer wieder mal vor, dass sich Nachbarn über das Bellen von Hunden beschweren. Dann wird meistens ein Langzeitprotokoll sowie Zeugen verlangt. Aber es gibt keine bundesweite Regelung, wann Hundegebell als Ruhestörung anzusehen ist.

Gebote des Öffentlichen Rechts

Häufig geraten Hundehalter mit den Geboten des Öffentlichen Rechts in Konflikt. Besonders oft kommt das in folgenden Bereichen vor:

Die sichere Beförderung eines Hundes (Straßenverkehrsordnung)

Die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges darf nicht durch einen mitfahrenden Hund beeinträchtigt werden. Dafür ist der Hundehalter/Fahrer eines Autos verantwortlich. Hunde gelten rein rechtlich gesehen als „Ladung“, welche ausreichend gesichert sein muss. Ist das nicht der Fall, haftet die Versicherung im Schadensfall in der Regel nicht!

Hunde auf Wegen an der Straße

Ein freilaufender Hund muss sich immer im öffentlichen Straßenverkehr in Blickweite eines geeigneten Hundeführers aufhalten. Dieser muss zudem ausreichend auf ihn einwirken können. Abhängig von der Gemeindesatzung, kann eine Leinenpflicht bestehen.

Das Jagdgesetz

Hunde sind in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sowie in Tollwut-Sperrbezirken an der Leine zu führen. Außerdem muss sich ein Hund grundsätzlich in Rufweite des Halters befinden und zuverlässig abrufbar sein. Wann und ob überhaupt ein Jäger einen wildernden Hund erschießen darf, ist in den verschiedenen Landes-Jagdgesetzen unterschiedlich erklärt.