Aufhebungsvertrag aus Arbeitnehmersicht – was Arbeitnehmer beachten sollten

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit sein, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber zu beenden, ohne dass es zu einer Kündigung kommt. Doch bevor man einen solchen Vertrag unterzeichnet, sollte man sich gründlich überlegen, ob dies wirklich die beste Option ist. Denn oft haben Arbeitnehmer mehrere Rechte und Möglichkeiten, die sie in einem Aufhebungsvertrag möglicherweise aufgeben. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie als Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag achten sollten.

 Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. In diesem Vertrag werden alle Bedingungen, wie z.B. das Datum des Ausscheidens, die Höhe einer Abfindung oder mögliche Freistellungen, festgelegt. Im Gegensatz zu einer Kündigung geht ein Aufhebungsvertrag in der Regel von beiden Seiten aus und ermöglicht eine schnellere und unkompliziertere Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 Worauf sollte man bei einem Aufhebungsvertrag achten?

Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, sollte man sich unbedingt gründlich informieren und eventuell sogar einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Hier sind einige wichtige Punkte, die Arbeitnehmer unbedingt beachten sollten:

Kündigungsfrist: Wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag anbietet, muss er in der Regel auch die Kündigungsfrist einhalten. Der Arbeitnehmer sollte prüfen, ob diese Frist auch in seinem Interesse liegt und ob er nicht doch lieber bis zum regulären Ende des Arbeitsverhältnisses arbeiten möchte.

Abfindung: Oft wird dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung angeboten. Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass die Höhe der Abfindung angemessen ist und dass man nicht versehentlich andere Ansprüche auf Schadensersatz oder Sozialleistungen aufgibt.

Arbeitszeugnis: In einem Aufhebungsvertrag sollte auch ein gutes Arbeitszeugnis vereinbart werden. Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass das Zeugnis positiv formuliert ist und keine negativen Aspekte enthält.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag initiiert und dadurch arbeitslos wird, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. Hier sollte man sich unbedingt vorher informieren, welche Auswirkungen dies hat und ob man diese vermeiden kann.

Warum sollte man sich nicht zu einer Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag drängen lassen?

Die Gründe, warum man sich nicht zu einer Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag drängen lassen sollte, sind vielfältig. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Gründe erläutert:

  1. Finanzielle Nachteile

Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, verzichtet in der Regel auf Ansprüche, die ihm zustehen könnten. Insbesondere wenn es um Abfindungen geht, kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann in vielen Fällen eine höhere Abfindung heraushandeln als der Arbeitnehmer selbst. Zudem kann er darauf achten, dass der Arbeitnehmer keine ungünstigen Formulierungen unterschreibt, die ihn später benachteiligen könnten.

  1. Arbeitslosengeld

Wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann dies Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag selbst gekündigt hat, kann es dazu kommen, dass er für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt. Auch hier ist es sinnvoll, sich vor der Unterschrift von einem Anwalt beraten zu lassen.

  1. Sperrfristen

Eine weitere Folge der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld sein. Diese tritt dann ein, wenn der Arbeitnehmer sich selbst gekündigt hat oder wenn er den Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschrieben hat. Eine Sperrfrist bedeutet, dass der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld erhält.

  1. Reputationsverlust

Ein weiterer Nachteil eines Aufhebungsvertrags kann ein Reputationsverlust sein. Insbesondere wenn im Aufhebungsvertrag ungünstige Formulierungen stehen, die den Arbeitnehmer in ein schlechtes Licht rücken könnten, sollte man vorsichtig sein. Hier kann es sich lohnen, einen Anwalt hinzuzuziehen, der den Vertrag auf seine Rechtmäßigkeit prüft und gegebenenfalls Änderungen vorschlägt.

  1. Unklare rechtliche Folgen

Ein weiteres Problem bei Aufhebungsverträgen ist oft, dass die rechtlichen Folgen unklar sind. Insbesondere wenn der Vertrag komplizierte Formulierungen enthält, die schwer verständlich sind, kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Dieser kann den Vertrag prüfen und dem Arbeitnehmer erklären, welche rechtlichen Folgen er hat.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag kann für einen Arbeitnehmer sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. Wer einen solchen Vertrag unterzeichnen möchte, sollte sich jedoch unbedingt vorher von einem Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann nicht nur dabei helfen, eine höhere Abfindung zu erzielen, sondern auch darauf achten, dass der Vertrag keine ungünstigen Formulierungen enthält, die den Arbeitnehmer später benachteiligen könnten. Auch bei Fragen zum Arbeitslosengeld oder zu Sperrfristen ist ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.